Häufig gestellte Fragen
Das fragen Sie sich zu Recht!
Was ist ein Bildungsgutschein?
Im Gegensatz zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), hat der Bildungsgutschein jedoch nicht ausschließlich das direkte Ziel, den Teilnehmer in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. Ziel ist es vielmehr, dessen Qualifizierung zu erhöhen, um so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Voraussetzung für den Erhalt eines BG ist in der Regel neben der Arbeitslosigkeit, bzw. drohenden Arbeitslosigkeit, entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder mindestens 3 Jahre Berufserfahrung.
Der BG muss innerhalb der darauf abgebildeten Gültigkeitsdauer eingelöst werden, sonst verfällt dieser. Sollte der Bewerber innerhalb des angegebenen Zeitraumes keine geeignete Maßnahme finden, kann gegebenenfalls ein neuer BG ausgestellt werden. In Frage kommen ausschließlich Maßnahmen die nach AZAV zertifiziert sind.
Folgende Seminare sind bei uns gemäß AZAV zertifiziert und über einen Bildungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert:
Business Manager
Project Manager
Strategisches Management
Life Science Management
Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Anders als beim Bildungsgutschein (BG), ist hier der Eintritt in ein festes Beschäftigungsverhältnis erklärtes Ziel am Ende der jeweiligen Maßnahme.
Der AVGS enthält u.a. Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt, sowie eine Förderzusage.
Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selbst einen oder mehrere als Maßnahmeträger zugelassene private Weiterbildungsunternehmen, bzw. Maßnahmeträger, suchen. Der Gutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein. In Frage kommen ausschließlich Maßnahmen die nach AZAV zertifiziert sind.
Folgende Maßnahmen sind bei uns gemäß AZAV zertifiziert und über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert:
Einzelcoaching
Wie melde ich mich bei der ATV an?
Sollten Sie sich für eines unserer Seminare interessieren, oder nicht sicher sein, ob Ihnen unsere Seminare in Ihrer persönlichen Situation weiterhelfen, rufen Sie uns einfach an.
Gemeinsam prüfen wir eine grundsätzliche Eignung telefonisch und vereinbaren ggf. anschließend ein entsprechendes Beratungsgespräch.
Ziel des Beratungsgespräches ist einerseits ein besseres gegenseitiges Kennenlernen, andererseits ein detaillierter Austausch hinsichtlich unseres Kursangebotes, der Inhalte und Abläufe, aber auch der gegenseitigen Erwartungen – kurz: passen wir zueinander?
Sollten Sie sich für eine Teilnahme an einem unserer Seminare entscheiden, benötigen wir von Ihnen 2 Dinge:
1. Schulungsvertrag: Diesen erhalten Sie von uns, mit der Bitte ihn auszufüllen und uns unterschrieben zukommen zu lassen.
2. Bildungsgutschein: Erfolgt für Sie eine Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, benötigen wir von Ihnen das Original des Bildungsgutscheins, welches Ihnen Ihr zuständiger Arbeitsvermittler aushändigt.
Wie ist das mit der Förderung?
Voraussetzungen für eine Förderung mit einem Bildungsgutschein (BG) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sind u.a.:
- Die Notwendigkeit die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern
- Das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann
- Die Notwendigkeit eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- Die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist
- Das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden kann
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit für mindestens 3 Jahre.
- Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung
Wer sind die Teilnehmer der ATV?
Wer sind die Trainer & Dozenten der ATV?
Welche Erfolgsaussichten bietet mir ein ATV-Seminar?
Abhängig von der Art des Seminares liegen unsere Erfolgsquoten* derzeit zwischen 60% und 85%. Die Tätigkeiten und Branchen in denen unsere Teilnehmer tätig werden, sind dabei so unterschiedlich und vielfältig, wie unsere Teilnehmer selbst.
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, klären wir diese gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
*Die Quoten beziehen sich auf unseren Beobachtungszeitraum von sechs Monaten nach Kursende. Alles was danach geschieht, wird von uns i.d. Regel nicht mehr erfasst, bzw. aktiv nachverfolgt.
Wie findet der Unterricht statt?
E-Learning und andere webgestützte Lehrmethoden sind nicht Teil unserer Philosophie.
Die Unterrichtszeiten sind Mo. – Fr. von 8:30 Uhr bis 16:15 Uhr.
Wie sieht das Unterrichtsmaterial aus?
Was passiert, wenn ich ein Vorstellungsgespräch habe?
Sollten Sie vor dem Gespräche noch die eine oder andere Frage haben, unterstützen wir Sie gerne.
Da die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unser aller oberstes Ziel ist, können Sie nach Absprache mit uns jederzeit vom Seminarbetrieb fern bleiben, um etwaigen Gesprächsterminen nachzukommen.
Wie sehen die Kündigungsfristen aus?
Ansonsten (insb. bei Selbstzahlern) kann mit einer Frist von 6 Wochen, erstmals zum Ende der ersten 2 Monate, gekündigt werden.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Was passiert bei Seminarabbruch / Joberfolg?
- Sie haben sich erfolgreich beworben und Ihre Arbeitsaufnahme erfolgt noch während des laufenden Seminares
- Aufgrund einer Erkrankung
- Sie entscheiden sich für den Abbruch des Seminars
- Aus verschiedensten Gründen ist das Seminarziel aus unserer Sicht nicht mehr erreichbar
zu 1. Im Falle einer Arbeitsaufnahme können Sie das Seminar selbstverständlich jederzeit abbrechen, ohne weitere Verpflichtungen einzugehen. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit den bis dahin absolvierten Bereichen. Im Falle einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit müssen Sie Ihren zuständigen Vermittler informieren.
zu 2. Sollte Ihnen eine Weiterführung des Seminares aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, kann in Absprache mit Ihnen und Ihrem zuständigen Vermittler ein Kursabbruch vereinbart werden. In diesem Fall erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit den bis dahin absolvierten Bereichen.
zu 3. Sollten Sie sich aus persönlichen Gründen für einen Abbruch des Seminares entscheiden, sind wir – im Falle einer Förderung – verpflichtet Ihren zuständigen Vermittler zu informieren, sofern Sie es nicht selbst getan haben.
Über die absolvierten Bereiche stellen wir Ihnen nach Wunsch eine Teilnahmebestätigung aus.
zu 4. Es kann aus unterschiedlichsten Gründen dazu kommen, dass das Seminarziel aus unserer Sicht nicht mehr erreichbar ist. In diesen seltenen Fällen vereinbaren wir in Absprache mit Ihrem zuständigen Vermittler einen Kursabbruch.
Um individuellen Situationen und Umständen Rechnung tragen zu können, behalten wir uns das Recht vor, in Einzelfällen von den oben beschriebenen Prozessen abzuweichen.
Wie läuft die Betreuung während des Seminars?
Wie steht es um Kontakte zu Firmen und ehemaligen Teilnehmern?
Was versteht man unter Life Science?
Die Bezeichnung "Life Science" kommt aus dem angelsächsischen Sprachraum und bedeutet übersetzt nichts anderes als „Biowissenschaften" oder eben „Lebenswissenschaften".
Als „Life Science" werden heutzutage i.d.R. Forschungsrichtungen und Ausbildungsgänge bezeichnet, die sich mit Prozessen oder Strukturen von Lebewesen beschäftigen oder an denen Lebewesen beteiligt sind. Außer der Biologie umfassen sie auch verwandte Bereiche wie Medizin, Biomedizin, Biochemie, Molekularbiologie, Biophysik, Bioinformatik, Humanbiologie, sowie Agrartechnologie, Ernährungswissenschaften und Lebensmittelforschung.
Unser Seminar „Life Science Management" ermöglicht Naturwissenschaftlern eine fundierte Zusatzqualifikation für eine Karriere in typischen Life Science Branchen, wie der Pharma- oder Biotechindustrie.